Für Kantone, welche keine Promotionsverordnung definiert haben, besteht die Möglichkeit eigene Promotionsbedingungen im LehrerOffice zu hinterlegen. Die Promotionsbedingungen können in drei Schritten definiert werden:
Für jede Klasse kann individuell definiert werden, welche Fächer für die Berechnung der Promotion einbezogen werden sollen und mit welchem Faktor.
Dazu gehen Sie wie folgt vor:
WICHTIG: Wenn Sie mit den Vorlageklassen und Vorlageschulfächer arbeiten, nehmen Sie die Anpassungen im jeweiligen Register vor und übertragen anschliessend die Vorlage auf die eigenen Schulklassen.
Ab wann soll ein Schüler in LehrerOffice als provisorisch gekennzeichnet werden und ab wann gilt die Promotion als nicht bestanden? Gibt es ein Maximum an Tiefnoten oder muss nur eine bestimmte Summe oder ein bestimmter Durchschnitt erreicht werden? Diese Einstellungen werden im Modul 'Klassen' vorgenommen:
WICHTIG: Wenn Sie mit den Vorlageklassen und Vorlageschulfächer arbeiten, nehmen Sie die Anpassungen im jeweiligen Register vor und übertragen anschliessend die Vorlage auf die eigenen Schulklassen.
Ob die gerundeten Zeugnisnoten verwendet werden sollen oder der Promotionsschnitt mit den ungerundeten Noten berechnet werden soll, kann in den Einstellungen definiert werden: