Schnitt der Kern- und Erweiterungsfächer im Zwischenbericht oder Jahreszeugnis

Frage

Darf man den Schnitt der Kern- und Erweiterungsfächer im Zwischenbericht oder Jahreszeugnis einfügen?

Antwort

Nach Rückfrage beim Kanton haben wir folgende Antwort erhalten:

„Nein, weder im Zwischenbericht noch im Jahreszeugnis dürfen die Durchschnitte der Kern- und Erweiterungsfächer mitgedruckt werden. Wie im bisherigen Zeugnisbüchlein werden auch im neuen Zwischenbericht und Jahreszeugnis die Promotionsschnitte nicht als Wert ausgewiesen (vgl. dazu § 4 der Verordnung).“

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