Frage

  • Für die Promotion in den Sekundarklassen wird der Durchschnitt von Geografie und Geschichte gerechnet. Ist das gemäss der Promotionsverordnung?
  • Für die Promotion in den Sekundarklassen wird der Durchschnitt von Biologie, Physik und Chemie gerechnet. Ist das gemäss der Promotionsverordnung?

Antwort

Ja das ist korrekt:

Zitat: Mit der Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule zählen sowohl die Kern- wie auch Erweiterungsfächer für den Promotionsentscheid einfach. In der Handreichung „Leistungen beurteilen und ausweisen“ findet sich auf Seite 8 ein Berechnungsbeispiel für die Primarschule. Eine Ausnahme bilden dabei die Fächer Geschichte und Geografie sowie Biologie, Physik und Chemie an der Sekundarschule. Im Zwischenbericht wie auch im Jahreszeugnis werden die Orientierungsnoten bzw. Noten einzeln eingetragen. Für die Berechnung des Notendurchschnitts für die Promotion am Ende des Schuljahrs werden jedoch die Noten nicht einzeln berücksichtigt. Gemäss Anhang 4 der Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule wird jeweils die ungerundete Durchschnittsnote der Fächer Geschichte und Geografie sowie die ungerundete Durchschnittsnote der Fächer Biologie, Physik und Chemie in die Berechnung des Promotionsentscheids miteinbezogen.

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