Zuständige Schulgemeinde (nur Kanton Zürich)

Im Kanton Zürich muss die für den Lernenden zuständige Schulgemeinde mitgeliefert werden. Die zuständige Schulgemeinde ist die von Gesetzes wegen für die Finanzierung der Lernenden zuständige Schulgemeinde. In der Regel ist die Schule in der Gemeinde, in der sich der Wohnort befindet, zu besuchen. Besuchen Lernende eine Schule ausserhalb ihres Wohnortes, so bleibt die abgebende Gemeinde für sie zuständig.

LehrerOffice ermittelt die zuständige Schulgemeinde anhand des Wohnorts und der Schulstufe des betreffenden Schülers. In wenigen Fällen (siehe Abschnitt 'Betroffene Schulgemeinden') ist dies nicht möglich. Dann muss im Modul 'Adressen' die externe Schule mit dem Namen der Schulgemeinde eingetragen und anschliessend dem Schüler im Modul 'Schülerdaten' zugewiesen werden. Wie dies funktioniert, ist in den folgenden Abschnitten beschrieben.

Externe Schulgemeinde im Modul 'Adressen' erfassen

Eine externe Schulgemeinde kann wie folgt angelegt werden:

  1. Im Abschnitt 'Allgemeines' das Modul 'Adressen' wählen
  2. Die Auswahlliste 'Kategorie' auf 'Andere Schulen' umstellen
  3. Das Register 'Adressen' öffnen
  4. Den Befehl 'Neue Adresse' ausführen
  5. Im erschienenen Dialogfenster das Register 'Grunddaten' wählen
  6. Den Namen der Schulgemeinde im Eingabefeld 'Name' erfassen
  7. Ins Register 'Sichtbarkeit' wechseln
  8. Durch Markieren der entsprechenden Checkbox(en) festlegen, in welchen Schuleinheiten die neu definierte Schule sichtbar sein soll
  9. Den Dialog mit 'OK' abschliessen

Zuständige Schulgemeinde im Modul 'Schülerdaten' hinterlegen

Zuständige Schulgemeinde im Modul 'Schülerdaten' hinterlegen

Die zuvor im Modul 'Adressen' erfasste Schulgemeinde kann beim gewünschten Schüler nun wie folgt hinterlegt werden:

  1. Im Abschnitt 'Schüler/innen' das Modul 'Schülerdaten' wählen
  2. Die gewünschte Klasse Selektieren
  3. Das Register 'Schülerdaten' öffnen
  4. Den entsprechenden Schüler doppelklicken
  5. Im erschienenen Dialogfenster das Register 'Schule' wählen
  6. Die Auswahlliste 'Zuständige Schulgemeinde' auf die zuvor erfasste Schule umstellen
  7. Den Dialog mit 'OK' schliessen

Betroffene Schulgemeinden

Schulgemeinden, für welche die externe Schule gemäss obiger Beschreibung manuell zugewiesen werden muss (Stand Juli 2017):

  • Adlikon (Primar)
  • Dägerlen (Sekundar)
  • Dinhard (Sekundar)
  • Elsau (Primar)
  • Elgg (Primar)
  • Oberglatt (Sekundar)
  • Turbenthal (Primar)
  • Turbenthal (Sekundar)
  • Uster (Sekundar)
  • Wildberg (Sekundar)

Hinweis HINWEIS: Falls bei einem Schüler eine politische Gemeinde hinterlegt ist, ist diese bei der Prüfung massgebend. Wird also beim Schüler z.B. die politische Gemeinde Turbenthal eingetragen, muss zusätzlich gemäss obenstehender Anleitung die zuständige Schulgemeinde erfasst und hinterlegt werden.

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