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Sonderpädagogische Massnahmen

Sobald ein Schüler sonderpädagogische Massnahmen benötigt, kann dies pro Semester definiert werden. Bei einem Semesterwechsel werden diese Angaben übernommen und müssen bei Bedarf manuell angepasst werden.
Sind einem Schüler Sonderpädagogische Massnahmen zugwiesen, so kann diese Zuweisung als Basis zum Erstellen einer passenden Gruppe für die entsprechende Lehrperson genutzt werden.

Sonderpädagogische Massnahmen einem Schüler zuweisen

Bildausschnitt Sonderpädagogische Massnahmen zuweisen

Die verschiedenen Sonderpädagogischen Massnahmen sind direkt im LehrerOffice hinterlegt und können einem Schüler wie folgt zugewiesen werden

  1. Ins Modul 'Schülerdaten' wechseln
  2. Im Menü 'Ansicht' (beim Mac 'Darstellung') auf 'Unterricht' umstellen
  3. Die gewünschte Klasse und den Schüler wählen
  4. Das gewünschte Feld der Sonderpädagogik mit einem Doppelklick öffnen
  5. Im Register 'Sonderpädagogik' das (oder die) Förderangebot(e) wählen
  6. Bei Bedarf die entsprechende Lehrperson zuweisen

Eine Übersicht der zur Auswahl stehenden Förderangebote und deren Abkürzungen findet man auf der Seite 'Förderangebote'

Einem Schüler für ein Schulfach individuelle Lernziele (ILZ) oder erweiterte Lernziele (ELZ) eintragen

Fächer für individuelle Lernziele auswählen

Wird einem Schüler wie oben beschrieben die Massnahme 'Integrative Förderung' (Aargau: 'Integrierte Heilpädagogik', Schaffhausen: 'Integrative Schulform', Solothurn: 'Schulische Heilpädagogik', Zürich: 'Integrative Förderung') bzw. 'Begabungsförderung' zugewiesen, besteht die Möglichkeit, in den gewünschten Schulfächern die Bezeichnung 'individuelle Lernziele' bzw. 'erweiterte Lernziele' zu erfassen. Klicken Sie dazu auf das Symbol '…' hinter dem Feld 'Individuelle Lernziele in' / 'Erweiterte Lernziele in' und markieren Sie im erschienenen Dialogfenster die gewünschten Fächer mit je einem Häkchen.

Tipp TIPP: Das Dialogfenster zum Eintragen der Sonderpädagogischen Massnahmen können Sie auch über den Bildbefehl 'Zuteilungen' aufrufen und im Register 'Sonderpädagogik' die gewünschten Eingaben tätigen.

Sonderpädagogische Massnahmen in der Bista-Erhebung

Für die Bista-Erhebung sind folgende sonderpädagogischen Massnahmen relevant (im Dialogfenster 'Zuteilungen' jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet):

Kanton Aargau

  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Verstärkte Massnahmen (VM)
  • Individuelle Lernziele (ILZ)

Kanton Bern

  • Logopädie (Logo)
  • Psychomotorik
  • Integrative Förderung (IF)
  • Individuelle Lernziele (iLz)
  • Integrierte Sonderschulung (IS)

Kanton Graubünden

Kanton Solothurn

  • Begabungsförderung (erweiterte Lernziele 'ELZ')
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Frühfremdsprache für Zugezogene
  • Integrative Sonderschulung (§37)
  • Logopädie
  • Schulische Heilpädagogik (individuelle Lernziele 'ILZ')
  • Verlangsamung

Kanton Zürich


Hinweis HINWEIS 1: Für die Bista-Erhebung müssen die sonderpädagogischen Massnahmen frühzeitig (zu Beginn des Schuljahres und nicht erst beim Zeugnisdruck) erfasst werden. Allenfalls müssen hier schulhausinterne Prozesse angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Daten rechtzeitig eingetragen werden.

Hinweis HINWEIS 2: Damit die Massnahmen 'ILZ', 'IF' und 'ELZ' richtig ans Amt für Statistik geliefert werden, müssen zusätzlich zu den entsprechenden Massnahmen wie im vorangehenden Kapitel beschrieben die zugehörigen Fächer zugewiesen werden. Diese Angaben können nicht von einer Schulverwaltungssoftware importiert werden und müssen direkt im LehrerOffice erfasst werden.

Weiterführende Angaben

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