Zwei Lehrpersonen aufführen
Frage
- Darf ich in den Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen zwei Lehrpersonen aufführen?
Antwort
Antwort vom Amt für gemeindliche Schulen, Kanton Zug (2012, Frau Kaiser):
„Die Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen des Kantons Zug können nicht nachträglich verändert werden, da die LehrerOffice-Version mit der Printversion übereinstimmen muss. Die Verantwortung für die Orientierungsgespräche auf der Grundlage der Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen liegt bei der Klassenlehrperson.“