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Zeugnis für das Bundesasylzentrum

Ausgangslage: Ab Schuljahr 2019/20 ist es mit Programmversion 2020.3.0 oder höher möglich, ein Zeugnis für das Bundesasylzentrum auszustellen. Was dieses Zeugnis beinhaltet, und wie es aufgeschaltet werden kann, wird im Folgenden erklärt.

Inhalt des Zeugnisses

Inhaltlich unterscheidet sich das Zeugnis des Bundesasylzetrums wie folgt vom regulären Volksschulzeugnis

  1. Im Zeugniskopf wird der Begriff 'Bundesasylzentrum' ausgewiesen.
  2. Im Zeugnis werden nur Schulfächer und Verhaltensbeurteilungen aufgeführt, welche einen Zeugniseintrag (Noten oder 'besucht') enthalten.
  3. Analog zum Sonderschulzeugnis können Bildungsbereiche aufgelistet werden

Weitere Informationen den Punkten 2 und 3, welche analog sind zu den Zeugnisfunktionen für Sonderschulen, finden Sie hier.

Einem einzelnen Schüler das Pensum 'Bundesasylzentrum' zuweisen

Wenn ein einzelner Schüler aus einer Regelklasse ein Zeugnis für das Bundesasylzentrum braucht, hinterlegen Sie bei den Semesterangaben das Pensum 'Schüler des Bundesasylzentrums' gemäss der Beschreibung 'Einem Schüler ein abweichendes Pensum hinterlegen'.

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