Freiwilliger Musikunterricht

Frage

  • Dürfen im Zeugnis zwei unterschiedliche Instrumente ausgewiesen werden?

Antwort

Ja, es dürfen beide Instrumente im Zeugnis aufgeführt werden. Aufgrund der Zeichenlimitierung ist es jedoch nur bedingt möglich, mehrere Instrumente zu erfassen (z. B. «Freiwilliger Musikunterricht: Klavier und Trompete» passt rein, Freiwilliger Musikunterricht: Trompete und Jazz-Musik Ensemble» nicht mehr). Daher räumen wir die Möglichkeit ein, ein zweites, zusätzliches Angebot unter der Rubrik «Bemerkungen/Absenzen» einzutragen (Z. B. zusätzlicher freiwilliger Musikunterricht: Streichensemble, o.ä.).

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