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 +====== Promotion im 1. Semester ======
 +
 +===== Frage =====
 +  * Darf der Promotionsentscheid 'Promotion gefährdet' im Zeugnis vom 1. Semester ausgewiesen werden?
 +
 +===== Antwort =====
 +Vom Volksschulamt haben wir folgende Antwort erhalten (Januar 2014, Frau Denise Simmen):
 +
 +"//Wenn die Promotion gefährdet ist, müssen die Erziehungsberechtigten spätestens 12 Wochen vor Schuljahresende schriftlich benachrichtigt werden. Diese Benachrichtigung kann selbstverständlich auch bereits früher, wie im vorliegenden Fall gewünscht Ende des ersten Semesters, erfolgen. Sie muss aber in jedem Fall mit separatem Schreiben erfolgen.
 +
 +Ein Ausweisen der gefährdeten Promotion auf dem Zeugnisformular des 1. Semesters ist nicht korrekt und darf nicht möglich sein.
 +//
  
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