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Zeugniseintrag - Lernzielanpassung
Frage
- Darf im Zeugnis, bei einem lernzielangepassten Fach, der Eintrag 'besucht' ausgewiesen werden?
Antwort
Vom Volksschulamt haben wir folgende Antwort erhalten (Januar 2014, Frau Denise Simmen):
„Der Wert 'besucht' ist nicht zulässig. Auch ein Lernziel angepasstes Fach muss benotet werden. Hinweise zu diesem Fach sind dem Lernbericht zu erfassen. Der Lernbericht wird dem Zeugnis beigelegt.
Frage
- Bei welchen Fächern lässt sich eine Lernzielanpassung hinterlegen?
Antwort
In folgenden Fächern können Lernzielanpassungen ausgewiesen werden:
Primarstufe
- Deutsch
- Romanisch
- Italienisch
- Arithmetik, Geometrie
- Natur, Mensch, Gesellschaft
- Ethik, Religionen, Gemeinschaft
- Bildnerisches Gestalten
- Textiles, Technisches Gestalten
- Musik
- Bewegung und Sport
- Medien und Informatik
Sekundarstufe (gemäss LP 21)
- Deutsch
- Romanisch
- Italienisch
- Englisch
- Arithmetik, Algebra
- Geometrie
- Natur, Technik
- Wirtschaft, Arbeit, Haushalt
- Geografie
- Geschichte
- Ethik, Religionen, Gemeinschaft
- Bildnerisches Gestalten
- Textiles, Technisches Gestalten
- Musik
- Bewegung und Sport
- Berufliche Orientierung
- Medien und Informatik
Weiterführende Themen
Wie eine Lernzielanpassung hinterlegt und im Zeugnis ausgewiesen werden kann, ist in der Zeugnisanleitung des jeweiligen Zyklus beschrieben.