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Benotung Wahlfächer im Zeugnis

Frage

Muss ein Wahlfach im Zeugnis benotet werden, oder ist auch ein 'besucht' zulässig?

Antwort

Gemäss den Vorgaben vom Kanton müssen sämtliche Fächer (auch Wahlfächer) im Zeugnis benotet werden. Folgende Ausnahmen sind dabei definiert worden:

  • Chor, Orchester
  • Theater, Tanz
  • Sporterziehung (Wahlfach)
  • Lern- und Arbeitstechnik

Bei den Pflichtfächern darf 'Religion' mit 'besucht' ausgewiesen werden.

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