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Benotung Wahlfächer im Zeugnis
Frage
Muss ein Wahlfach im Zeugnis benotet werden, oder ist auch ein 'besucht' zulässig?
Antwort
Gemäss den Vorgaben vom Kanton müssen sämtliche Fächer (auch Wahlfächer) im Zeugnis benotet werden. Folgende Ausnahmen sind dabei definiert worden:
- Chor, Orchester
- Theater, Tanz
- Sporterziehung (Wahlfach)
- Lern- und Arbeitstechnik
Bei den Pflichtfächern darf 'Religion' mit 'besucht' ausgewiesen werden.