Frage

  • Wir möchten das Schullogo auf dem Deckblatt des Beurteilungsdossier auf der rechten Seite aufführen.

Antwort

Vom Volksschulamt haben wir folgende Antwort erhalten:

Zitat:

Sind alle elektronischen Beurteilungsinstrumente an der Volksschule verbindlich einzusetzen?
„Mit Ausnahme des Deckblatts für das Beurteilungsdossier und der Übertrittsempfehlung sind alle elektronischen Beurteilungsinstrumente in der vorgegebenen Form verbindlich einzusetzen (vgl. § 4 der Verordnung, SAR 421.352). Falls Schulen für das Deckblatt des Beurteilungsdossiers und für die Übertrittsempfehlung eigene bzw. bereits bewährte schulinterne Dokumente einsetzen möchten, ist dies möglich, sofern mindestens dieselben Angaben wie auf den kantonalen Instrumenten enthalten sind. In diesem Fall ist nicht vorgesehen, dass die beiden Dokumente auf dem offiziellen Zeugnispapier ausgedruckt werden. Es ist den Schulen somit erlaubt, ein schulinternes Deckblatt mit eigenem Schullogo für das Beurteilungsdossier einzusetzen.“

Im LehrerOffice

Das Deckblatt des Beurteilungsdossiers mit dem eigenen Schullogo kann mit der aktuellen Programmversion von LehrerOffice ausgedruckt werden. Wir haben bei der Umsetzung der Druckausgabe 'Deckblatt des Beurteilungsdossier' auch die Druckausgabe 'Übertrittsempfehlung' angeschaut. Allerdings mussten wir feststellen, dass der Platz auf der Druckausgabe für das Logo 'fast' nicht vorhanden ist. Weshalb wir die Umsetzung vorerst für die gewünschte Druckausgabe zurückgestellt haben. Somit kann das Schullogo auf der 'Übertrittsempfehlung' nicht mitgedruckt werden.

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