Zeugnisdruck

Frage

  • Was ändert sich auf das Schuljahr 2015/16?

Antwort

Folgende Änderungen sind auf das neue Schuljahr im LehrerOffice umgesetzt worden:

Änderungen an der Primarstufe

  • Instrumentalunterricht: darf nur noch ab der 6. Primarklasse aufgeführt werden.
  • Textiles Werken: muss in der 2. Klasse der Primarschule als „obligatorisches Fach“ erfasst sein

WICHTIGWICHTIG: Wenn Sie das neue Schuljahr 2015/16 vorbereiten, müssen die Schüler der 6. Primarklasse in die 1.Real/Sek/Bez umgeteilt werden. Mit der neusten Programmversion wird der Fächerkatalog der 1. Real/Sek/Bez angepasst. Das neue Update können Sie im LehrerOffice über das Menü 'Extras' und den Befehl 'Programm updaten' abholen. Wichtig ist, dass Sie anschliessend als Administrator auf die Datenbank einloggen.

Änderungen an der Sekundarstufe

Für die Sekundarschule gibt es in LehrerOffice (ab Programmversion 2015.9) bei den Fächern Geschichte, Geografie, Biologie, Physik und Chemie die Möglichkeit, diese im Zeugnis bzw. Zwischenbericht nach Bedarf aufzuführen oder auszublenden. Grund hierfür ist, dass die Sekundarschulen gemäss Lehrplan über einen gewissen Spielraum verfügen was die Organisation dieser Fächer betrifft.
Wird eines dieser Fächer im Modul 'Schulfächer' ausgeblendet, erscheint es nicht im Zwischenbericht/Jahreszeugnis. Ist es hingegen aktiviert, wird es auch im Zeugnis ausgewiesen.

Um ein Fach in LehrerOffice auszublenden, ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Ins Modul 'Schulfächer' wechseln
  2. Ins Register 'Schulfächer der Klassen' wechseln
  3. Betreffende Klasse auswählen
  4. Das auszublendende Fach markieren
  5. Den Befehl 'Ausblenden' ausführen
  6. Im neu geöffneten Dialogfenster den Befehl 'Ausblenden' bestätigen

Änderungen an der 1. Sekundarstufe

Diese Änderungen beziehen sich auf die 1. Sekundarstufe, welche bereits im neuen Schulsystem (6/3) unterrichtet wird:

  • Englisch und Französisch: müssen in der 1. Klasse der Realschule (6/3) als Wahlfächer erfasst sein
  • Werken und Textiles Werken: müssen in der 1. Klasse der Realschule (6/3) zusätzlich als Wahlfächer erfasst sein
  • Chemie: muss in der 1. Klasse der Sekundarschule (6/3) als obligatorisches Fach erfasst sein
  • Textiles Werken und Werken: müssen in der 1. Klasse der Sekundarschule (6/3) zusätzlich als Wahlfächer erfasst sein
  • Latein: muss in der 1. Klasse der Bezirksschule (6/3) als Wahlfach erfasst sein
  • Hauswirtschaft: muss in der 1. Klasse der Bezirksschule (6/3) als obligatorisches Fach erfasst sein
  • Textiles Werken und Werken: müssen in der 1. Klasse Bezirksschule (6/3) als Wahlfächer erfasst sein
  • Realienpraktikum: muss in „Praktikum“ umbenannt werden. Das Fach muss in den 1. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (6/3) und in den 3. und 4. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (5/4) als Wahlfach erfasst werden

WICHTIGWICHTIG: Wenn Sie das neue Schuljahr 2015/16 vorbereiten, müssen die Schüler der 6. Primarklasse in die 1.Real/Sek/Bez umgeteilt werden. Mit der neusten Programmversion wird der Fächerkatalog der 1. Real/Sek/Bez angepasst. Das neue Update können Sie im LehrerOffice über das Menü 'Extras' und den Befehl 'Programm updaten' abholen. Wichtig ist, dass Sie anschliessend als Administrator auf die Datenbank einloggen.

Änderungen an der 2.-4. Sekundarstufe

Diese Änderungen beziehen sich auf die 2 - 4. Sekundarstufe, welche noch im alten Schulsystem (5/4) unterrichtet werden:

  • Englisch, Französisch und Italienisch: müssen in der 3. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 3. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Englisch, Französisch und Italienisch müssen in der 4. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 4. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Chemie: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „obligatorisches Fach“ erfasst sein
  • Geometrisch-technisches Zeichnen: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Chemie: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „obligatorisches Fach“ erfasst sein
  • Geometrisch-technisches Zeichnen: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch und Latein: müssen in der 3. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Geometrisch-technisches Zeichnen und Hauswirtschaft müssen in der 3. Klasse der Bezirks-schule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Textiles Werken / Werken: müssen in der 3. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 3. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch und Latein: müssen in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Chemie: muss in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „obligatorisches Fach“ erfasst sein
  • Textiles Werken und Werken: müssen in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: müssen in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Freies Gestalten: (2. bis 4. Klasse der Bezirksschule) muss aus den Fächervorlagen gelöscht werden, da das Fach nicht mehr angeboten wird
  • Neu muss das Fach „Projekte und Recherchen“ bei den Schulfächern erfasst werden. Das Fach muss in der 4. Klasse der Real- und Sekundarschule (5/4) als (nicht promotionswirksames) Wahlpflichtfach und in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als (nicht promotionswirksames) Wahlfach erfasst werden
  • Chor/Ensemble: muss in „Chor“ umbenannt werden
  • Instrumentalunterricht: muss in „Instrumentalunterricht/Ensemble“ umbenannt werden
  • Realienpraktikum: muss in „Praktikum“ umbenannt werden. Das Fach muss in den 1. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (6/3) und in den 3. und 4. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (5/4) als Wahlfach erfasst werden


Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code lehreroffice:desktop:kantone:ag:aenderungen_1516 (erstellt für aktuelle Seite)