Lizenzbestimmungen bei Kantonslizenzen

Gegenstand

Sobald das Schulamt eines Kantons eine flächendeckende Kantonslizenz erworben hat, können die einzelnen Schulen die Software 'LehrerOffice' ohne weiteren Lizenzkosten installieren und nutzen. Zurzeit können folgende Schulen und Lehrpersonen von einer Kantonslizenz profitieren:

Die Lehrpersonen dieser Schulen dürfen die Software und dessen Dokumentationen für den Eigengebrauch frei kopieren, installieren und einsetzen (z. B. in der Schule und auch zu Hause). Das Zusatzangebot 'DB-Hosting', womit ein ortsunabhängiges Arbeiten ermöglicht wird, ist in der Regel nicht enthalten und kann mittels zusätzlicher Abrechnung und separatem Vertrag bei Bedarf pro Schulgemeinde abgeschlossen werden.

Registrationscode

Damit die Software 'LehrerOffice' genutzt werden kann, wird ein Registrationscode benötigt. In der Regel liegt dieser Registrationscode beim ICT-Verantwortlichen der einzelnen Schulgemeinden vor. Bei Bedarf kann der Registrationscode beim entsprechenden Schulamt angefragt werden. Der Registrationscode ist nur für den Zeugnisdruck vom betreffenden Kanton nutzbar. Auf jeden Fall ist das Weitergeben des Registrationscodes an Lehrpersonen ausserhalb des Kantons untersagt. Auch bei einem Stellenwechsel in einen anderen Kanton darf der bisherige kantonale Registrationscode nicht weiter genutzt werden. Fragen Sie bitte die Supportstelle von Roth Soft für ein Spezialangebot an.

Support

Die Organisation der Supportkanäle für den First-Level-Support liegt beim Lizenznehmer. Bei Fragen oder Problemen betreffend Installation und Nutzung von LehrerOffice steht unser Supportdienst per E-Mail im Rahmen des Second-Level-Supports zur Verfügung. Bei dringenden Notfällen (Installationsfragen oder Programmfehler) kann unsere Supportstelle durch den ICT-Verantwortlichen der Schulgemeinde auch telefonisch kontaktiert werden.

Zusätzlich bietet CM Informatik AG drei erweiterte Supportabonnemente (z. B. für telefonische Unterstützung) an, welche die Schulen resp. Lehrpersonen, je nach Bedürfnis, ergänzend zum Standard-Support jeweils lösen können.

Haftung

Es wird garantiert, dass die ausgelieferte Software von Roth Soft im Wesentlichen gemäss Dokumentation arbeitet, sofern die Programme korrekt angewendet werden. Der Gebrauch der Software erfolgt auf eigenes Risiko der Anwender/innen, welche auch die notwendigen Vorkehrungen zur Datensicherung sowie für den Datenschutz zu treffen haben.

Nutzungs- und Eigentumsrechte

Die Software ist urheberrechtlich geschützt und wird nicht verkauft. Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software. Die Software darf durch den Lizenznehmer weder verkauft, verschenkt, vermietet, verliehen noch anderweitig veräussert oder Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Dem Lizenznehmer ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Roth Soft untersagt die Software abzuändern, zu übersetzen, zu dekompilieren oder abgeleitete Werke zu erstellen. Sämtliche Anwender/innen müssen durch den Lizenznehmer über die geltenden Lizenzbestimmungen und Urheberrechte informiert werden.

Schlussbestimmungen

Mit der Installation der Software erkennt der Lizenznehmer die vorstehend beschriebenen Bedingungen vollumfänglich an. Als Gerichtsstand wird Andelfingen ZH vereinbart.

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