Im Kanton Zürich muss die für den Lernenden zuständige Schulgemeinde mitgeliefert werden. Die zuständige Schulgemeinde ist die von Gesetzes wegen für die Finanzierung der Lernenden zuständige Schulgemeinde. In der Regel ist die Schule in der Gemeinde, in der sich der Wohnort befindet, zu besuchen. Besuchen Lernende eine Schule ausserhalb ihres Wohnortes, so bleibt die abgebende Gemeinde für sie zuständig.
LehrerOffice ermittelt die zuständige Schulgemeinde anhand des Wohnorts und der Schulstufe des betreffenden Schülers. In wenigen Fällen (siehe Abschnitt 'Betroffene Schulgemeinden') ist dies nicht möglich. Dann muss im Modul 'Adressen' die externe Schule mit dem Namen der Schulgemeinde eingetragen und anschliessend dem Schüler im Modul 'Schülerdaten' zugewiesen werden. Wie dies funktioniert, ist in den folgenden Abschnitten beschrieben.
Eine externe Schulgemeinde kann wie folgt angelegt werden:
Die zuvor im Modul 'Adressen' erfasste Schulgemeinde kann beim gewünschten Schüler nun wie folgt hinterlegt werden:
Schulgemeinden, für welche die externe Schule gemäss obiger Beschreibung manuell zugewiesen werden muss (Stand Juli 2017):
HINWEIS: Falls bei einem Schüler eine politische Gemeinde hinterlegt ist, ist diese bei der Prüfung massgebend. Wird also beim Schüler z.B. die politische Gemeinde Turbenthal eingetragen, muss zusätzlich gemäss obenstehender Anleitung die zuständige Schulgemeinde erfasst und hinterlegt werden.