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Wahlfächer im Zeugnis

Frage

Antwort

Die Wahlfächer sind vom Amt für Volksschulen genau vorgegeben und können von der Lehrperson ab dem Schuljahr 2019/20 nicht mehr beliebig ins Zeugnisformular übernommen werden.

Nachfolgende Fächer sind im Zeugnis zulässig:

Im Zeugnis können im 1. Semester maximal 11 Wahlfächer aufgelistet werden. Und im 2. Semester können maximal 10 Wahlfächer aufgelistet werden.

Falls mehr Wahlfächer erfasst werden oder schuleigene Wahlfächer zugewiesen werden, sind diese auf dem Zusatzblatt 'ZH: Beilage zum Zeugnis: Angebot der Schule' zu finden. Diese Druckausgabe lässt sich ebenfalls im Modul 'Zeugnisse' aufrufen.

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