Welche Wahlfächer dürfen im Zeugnis der Sekundarstufe I aufgeführt werden?
Wahlpflichtfächer, Wahlfächer und die Profilierung sind durch die kantonale Lektionentafel vorgegeben. Es können nur folgende im Zeugnis aufgeführt werden:
Ab Schuljahr 2022/23 wird in den Abschlussklassen 3. Sek - 3. Real, 3. Sek E - 3. Sek G, Werkklasse das Wahlfachangebot im Bereich Profilierung„ wie folgt erweitert (Mindestversion 2022.2):
TIPP: Falls benötigt kann jeweils auch noch ein 3. Profil hinzugefügt werden, dazu kann man im Modul 'Schulfächer' den Befehl 'Neues Fach' auswählen und in der Liste nach dem gewünschten Fach suchen.