Freiwilliger Musikunterricht

Frage

Antwort

Ja, es dürfen beide Instrumente im Zeugnis aufgeführt werden. Aufgrund der Zeichenlimitierung ist es jedoch nur bedingt möglich, mehrere Instrumente zu erfassen (z. B. «Freiwilliger Musikunterricht: Klavier und Trompete» passt rein, Freiwilliger Musikunterricht: Trompete und Jazz-Musik Ensemble» nicht mehr). Daher räumen wir die Möglichkeit ein, ein zweites, zusätzliches Angebot unter der Rubrik «Bemerkungen/Absenzen» einzutragen (Z. B. zusätzlicher freiwilliger Musikunterricht: Streichensemble, o.ä.).