Angabe des Semesters

Frage

Antwort

Antwort vom Volksschulamt Kanton Graubünden (2014, Amt für Volksschule und Sport des Kantons Graubünden ):

Gemäss Schulgesetz (Art. 41 Abs. 2) wird am Ende jedes Semesters ein Notenzeugnis abgegeben. Es ist wichtig, dass im Zeugnisformular vermerkt ist, um welches Semester es sich handelt (1. Semester oder 2. Semester (Jahreszeugnis). Auf die Angabe des Semesters kann nicht verzichtet werden. Gemäss Art. 1 Abs. 3 der Weisungen zu Zeugnissen und Promotion des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes hat die Beurteilung am Ende des zweiten Semesters über das ganze Schuljahr zu erfolgen. Die Beurteilung des ersten Semesters soll darin angemessen berücksichtigt werden.