Im Kanton Basel Landschaft sind beide Kindergartenjahre obligatorisch.
Wird die erste Klasse in zwei Jahren und somit in der Einführungsklasse besucht, gelten diese beiden Jahre als ein Schuljahr.
Der in der Verantwortung der Landeskirchen liegende Religionsunterricht kann im Rahmen des Stundenplans stattfinden. Dieser wird aber im Zeugnisformular nicht ausgewiesen.